Ob eine Stelle entfristet ist oder nicht, wirkt sich zumindest unmittelbar nicht auf die Personalkosten aus. Ökonomisch attraktiv wird das Befristungsunwesen für die Universitäten allerdings dadurch, dass die auf diese Weise unter Druck gesetzten Mitarbeiter*innen in erheblichem Umfang zu unbezahlter Mehrarbeit genötigt und damit zahlreiche Stellen eingespart werden. Hinzu kommt, dass die Unis den tarifvertraglich vorgesehenen Stufenaufstieg umgehen, indem Kolleg*innen, die durch ihre Berufserfahrung Ansprüche auf eine höhere Entlohnung erworben haben, regelmäßig vor die Tür gesetzt werden. Beides spart Personalkosten, ist aber zugleich hochgradig illegitim bzw. widerspricht im Fall der unbezahlten Mehrarbeit ggf. sogar gesetzlichen Vorgaben. Es ist davon auszugehen, dass umfassende Entfristungen derartige Missstände einschränken bzw. es leichter machen, sich dagegen zu wehren. Das kann in der Konsequenz durchaus zu steigenden Personalkosten führen. Dass damit perspektivisch auch die Frage der Unterfinanzierung der Hochschulen auf die Tagesordnung gesetzt wird, spricht nicht gegen sondern für Entfristungen. In jedem Fall ist es keine tragbare Alternative, die Folgen einer unzureichenden Finanzausstattung – so wie bisher – einfach auf die Beschäftigten abzuwälzen.